Aufgrund der beginnenden Sommerzeit wird nochmals auf folgendes hinsichtlich Poolbefüllungen oder Gießwasserentnahme, sonstige Entnahmen etc. hingewiesen:

• Ohne Genehmigung des Wasserzweckverbandes Ingolstadt-Ost und Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Altmannsteiner Gruppe darf keine Wasserentnahme aus öffentlichen Hydranten (z.B. Poolbefüllung) erfolgen.

• Alle Wasserentnahmen aus öffentlichen Hydranten sind mit Mengenangaben schriftlich oder per E-Mail an Herrn Attenni (Tel.: 08403/9292-32 oder Mail: stefan.attenni@vg-pfoerring.de) zu melden – ein Meldeformular erhalten Sie von Herrn Attenni.

• Eine Entnahme mithilfe der örtlichen Feuerwehr für Zwecke von Privatpersonen (außer Brandbekämpfung!) ist nicht zulässig.

• Für eine Wasserentnahme aus öffentlichen Hydranten ist ein Standrohr mit Messeinrichtung des Wasserzweckverbandes Ingolstadt-Ost anzumieten. Die Verleihgebühr beträgt 55,- €/netto (zzgl. 7 % MwSt = 58,85 €/brutto) pauschal zuzüglich der Kosten für die entnommene
Wassermenge (Wassergebühren).

• Eine nichtgenehmigte Wasserentnahme aus einem öffentlichen Hydranten stellt eine Straftat dar.

• Das für Poolbefüllungen entnommene Trinkwasser wird als Abwasser behandelt, d.h. es werden auch Kanalgebühren erhoben.

 

gez. Attenni
Geschäftsleitung