Informationen zur Entsorgung von Farbeimern, Dosen und Lacken
Entgegen der Darstellung im Eichstätter Kurier vom 5. März 2024 gelten im Landkreis Eichstätt spezielle Entsorgungsvorschriften für Farbmaterialien: - Farbeimer: Restentleert in den Gelben Sack; flüssige Reste vorher trocknen und [Weiterlesen]