Die Testnachweispflicht gilt für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung. Vollständig geimpfte bzw. genesene Kinder sind von der Testnachweispflicht befreit.
Die Testnachweispflicht gilt für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung. Vollständig geimpfte bzw. genesene Kinder sind von der Testnachweispflicht befreit.