Für welche Kinder gilt die Testnachweispflicht? Die Testnachweispflicht gilt für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung. Vollständig geimpfte bzw. genesene Kinder sind von der Testnachweispflicht befreit. Andreas Schmidt2022-03-02T15:25:50+01:002. März 2022|Kindergarten|