Hygienekonzept Notbetreuung
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Ein Testnachweis kann wie folgt erbracht werden: Glaubhafte dreimal wöchentliche Versicherung durch die das Kind bringende Person, dass das Kind vor Betreuungsbeginn (auch am Vorabend möglich) negativ mit einem Selbsttest [Weiterlesen]
Die Testnachweispflicht gilt für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung. Vollständig geimpfte bzw. genesene Kinder sind von der Testnachweispflicht befreit.
Ein Testnachweis muss grundsätzlich drei Mal wöchentlich erbracht werden. Im Regelfall sollte der Testnachweis montags, mittwochs und freitags erfolgen. Selbstverständlich ist eine Testung der Kinder auch am Vorabend möglich, sofern [Weiterlesen]