Standesamt

Standesämter sind gemeindlich organisiert. Das Standesamt führt das Personenstandsregister, stellt Ihnen Urkunden aus und ist unter anderem bei Geburten und Todesfällen Ihre Anlaufstelle. Unterhalb finden Sie die entsprechenden Leistungen, die Ihnen durch unser Standesamt angeboten werden. Gerne helfen wir Ihnen persönlich weiter. Wenden Sie sich dazu bitte an die unten aufgeführten Ansprechpartner.

Eheschließung – Trauen Sie sich

Sie möchten Ihre Liebe durch die Eheschließung beurkunden. Auf dem Weg dazu stehen Ihnen unsere Standesbeamten zur Seite. Wir klären alle Formalitäten mit Ihnen und gehen auf Ihre Wünsche ein.

Das Brautpaar muss die Eheschließung beim Standesamt anmelden und die dafür erforderlichen Papiere beschaffen*. Grundsätzlich müssen die Verlobten persönlich beim Standesamt vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er den anderen Verlobten schriftlich ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobte aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter angemeldet werden. Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Haben die Verlobten unterschiedliche Wohnsitze, können sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter sie die Eheschließung anmelden wollen. Die Eheschließung selbst kann grundsätzlich bei jedem Standesamt vorgenommen werden.

* Die einzureichenden Unterlagen sind von mehreren Faktoren abhängig. Deshalb melden Sie sich bitte telefonisch bei unseren Standesbeamt*innen, die Ihnen nach Klärung der Verhältnisse ein Merkblatt über die vorzulegenden Dokumente zusenden werden.

Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine amtliche Bescheinigung, das dem Eheschluss kein Ehehindernis, insbesondere kein Mangel der Ehefähigkeit oder ein Eheverbot, entgegensteht.

Dazu ist eine Anmeldung der Eheschließung erforderlich, in der das Standesamt feststellt, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht (Prüfung der Ehefähigkeit). Der Standesbeamte muss dazu einige Fragen an die Heiratswilligen stellen. Die Gebühr für das Ehefähigkeitszeugnis beläuft sich auf 50,-€.

Nach einer erfolgreichen Anmeldung zur Eheschließung steht Ihrer Trauung nichts mehr im Wege. Sie können grundsätzlich frei entscheiden, bei welchem Standesamt Sie Ihre Trauung vornehmen lassen möchten. Wir freuen uns allerdings ganz besonders, wenn Sie sich zu einer Trauung in Mindelstetten entschieden haben.

Damit Ihre Hochzeit zu einem besonderen Tag wird, lassen Sie sich durch den Standesamten persönlich beraten und klären die Modalitäten Ihrer Trauung. Als relativ kleine Gemeinde ist es uns möglich auf Ihre Wünsche einzugehen. Für die Trauung selbst ist es wichtig, dass Sie Trauzeugen bestimmt haben und Ihre Unterlagen, sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass nicht vergessen (auch Trauzeugen). Ihre Verwandten und Freunde sind natürlich herzlich dazu eingeladen als Gäste Ihrer Trauung beizuwohnen.

Für Ihre Hochzeit wünschen wir Ihnen einen wunderschönen Tag und eine glückliche gemeinsame Zeit!

Weitere Dienstleistungen

Unser Standesamt stellt Ihnen Urkunden über Personenstandsfälle, wie z. B. Geburt, Sterbefall, Eheschließung, Lebenspartnerschaft aus. Die jeweiligen Urkunden können Sie persönlich bei uns abholen, per Post bzw. per E-Mail anfordern. Dazu müssen Sie sich mit Ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Sie können sowohl Urkunden für Sie selbst, als auch für Verwandte in gerader Linie, sowie Ihrem Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner/-in anfordern. Sollten Sie Urkunden von einer anderen Person benötigen, müssen Sie dazu bitte eine Vollmacht vorlegen.

Beispiele für Urkunden:
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Grundstückskaufvertrag, Grundbuchauszug, Wertpapiere, Handelsregisterauszug, Gründungsurkunde, Patent, Versicherungsschein, Testament

Ein Stammbuch beinhaltet beglaubigte Abschriften staatlicher und kirchlicher Personenstandsregister. Sie können Ihr Familienstammbuch bei uns erwerben. Die Kosten richten sich nach der entsprechenden Ausführung. Prinzipiell wird es Ihnen am Tag Ihrer Eheschließung bzw. Begründung Ihrer Lebenspartnerschaft überreicht. Das Stammbuch der Familie dient zur Aufbewahrung Ihrer persönlichen Unterlagen. Der Besitz eines Stammbuches ist nicht zwingend erforderlich.

Wir freuen uns gebührend über jedes neue Kind in unserer Gemeinde mit Ihnen. Bitte beachten Sie, dass die Beurkundung der Geburt nur dann am Standesamt in Oberdolling erfolgen kann, wenn das Kind in Mindelstetten geboren wurde. In allen anderen Fällen wird die Beurkundung am Standesamt des Geburtsortes geleistet.

Ein Vor- oder ein Familienname darf auf Antrag z.B. nur geändert werden, wenn der Namensträger mit dem jeweiligen Namen im täglichen Leben erheblich persönliche Schwierigkeiten hat und das öffentliche Interesse nicht entgegensteht. Da die Voraussetzungen im Einzelfall sehr unterschiedlich sein können, wird empfohlen, sich in jedem Fall von der zuständigen Behörde, das ist das Landratsamt Eichstätt, vor der Antragstellung beraten zulassen. Dies gilt auch hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen.

Landratsamt Eichstätt
Residenzplatz 1
85072 Eichstätt
Telefon: (0 84 21) 70-0
E-Mail: poststelle@lra-ei.bayern.de

Die ganz überwiegende Zahl der Vaterschaftsfeststellungen beruht auf einer freiwilligen Anerkennung. Diese muss vor dem Jugendamt, dem Amtsgericht, dem Standesbeamten oder vor einem Notar erklärt und öffentlich beurkundet werden. Die Anerkennung darf nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung stehen. Sie ist schon vor der Geburt des Kindes zulässig. Damit die Anerkennung wirksam werden kann, muss ihr die Mutter des Kindes zustimmen.

Ist der Mann nicht zur freiwilligen Anerkennung der Vaterschaft bereit, kann das Kind oder die Mutter die Feststellung der Vaterschaft beantragen (zulässig ist aber auch ein Antrag des Mannes auf Feststellung, etwa wenn nach seiner Ansicht die Mutter zu Unrecht die Zustimmung zu seiner Anerkennungserklärung verweigert).

Sogleich Sie aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft öffentlichen Rechts austreten möchten, müssen Sie bei uns persönlich vorsprechen und Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können die Austrittserklärung ohne die Zustimmung des gesetzlichen Vertretes abgeben. Bitte beachten Sie auch, dass bei einem Austritt eine Gebühr anfällt. Sobald die Austrittserklärung durch den Standesbeamten entgegengenommen wird, endet Ihre Kirchensteuerpflicht mit Ablauf des Kalendermonats.

Ihr Kirchenaustritt wird automatisch dem Einwohnermeldeamt, Finanzamt und Kirchensteueramt gemeldet. Als Selbstständiger sollten Sie jedoch der Einkommenssteuererklärung an das Finanzamt Ihre Austrittsbescheinigung beilegen. Es ist auch hilfreich, wenn Sie Ihren Steuerberater über Ihren Austritt informieren. Sind Sie Arbeitnehmer, so achten Sie bei Ihrer Gehaltsabrechnung darauf, dass nach mündlicher Mitteilung über den Austritt, keine Kirchensteuer mehr abgezogen wird. Sollten Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt zu einem Wiedereintritt entschließen, hilft Ihnen das entsprechende Pfarramt gerne weiter.

Im Todesfall eines Angehörigen

Wenn Sie von einem Todesfall betroffen sind, seien Sie sich unseres Mitgefühls sicher. Gerade dann, wenn man von einem geliebten Menschen Abschied nehmen muss, sind leider für die Angehörigen viele Dinge zu organisieren. Neben der ärztlichen Todesbescheinigung benötigen wir unter anderem Urkunden und Dokumente zu Ihrem Angehörigen. Urkunden, die durch die Gemeinde zuvor ausgestellt worden sind, müssen nicht mehr zusätzlich eingereicht werden. Im besten Fall bringen Sie uns das Stammbuch. Ist dieses nicht vorhanden, benötigen wir die Geburtsurkunden und die Heiratsurkunde im Original. Verwittwet Verstorbene müssen die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten einreichen. Geschiedene Verstorbene reichen in diesem Fall die Ausfertigung des Scheidungsurteils mit Rechtskraftvermerk ein. Von uns erhalten Sie die Sterbeurkunde Ihres Angehörigen und die Dokumente, die Sie für die Krankenkasse bzw. Rentenkasse benötigen.

VG Pförring, Markus Kügel
Standesbeamter
Kügel, Markus

08403/9292-23
markus.kuegel@vg-pfoerring.de
Zimmer 2.3

Gemeinde, Kanzlei, Ansprechpartner, Zuständigkeit,
Standesbeamtin
Thoma, Birgit

08403/9292-20
birgit.thoma@vg-pfoerring.de
Zimmer 2.1

VG Pförring, Markus Kügel
Standesbeamter
Kügel, Markus

08403/9292-23
markus.kuegel@vg-pfoerring.de
Zimmer 2.3

Gemeinde, Kanzlei, Ansprechpartner, Zuständigkeit,
Standesbeamtin
Thoma, Birgit

08403/9292-20
birgit.thoma@vg-pfoerring.de
Zimmer 2.1