Der Gemeinderat Oberdolling hat sich in seiner 51. Sitzung der Legislaturperiode darauf verständigt, dass das Mulchen von gemeindlichen Feld- bzw. Treppwegen aufgrund des Vogelschutzprogrammes (Brut- und Setzzeiten) sowie zum Insektenschutz erst ab dem 01.07. des Jahres durchgeführt werden darf.