Breitbandausbau

Breitbandausbau

Der Freistaat Bayern fördert den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen in seinen Kommunen. Davon werden auch wir profitieren. Es werden damit die Weichen gestellt, dass wir für die digitale Zukunft gerüstet sind. Deshalb wird sukzessiv im Bereich unserer Gemeinde die Anbindung an das schnelle Internet verbessert. Konkret bedeutet das, dass über eine Ausschreibung Partner für den Ausbau der Breitbandverbindung gewonnen werden.

Nach Durchlauf des Förderverfahrens wird der Ausbau innerhalb eines Jahres für den im Verfahren ausgeschriebenen Bereich realisiert. Die heutigen Ausschreibungen haben zum Inhalt, dass Datenraten von mindestens 30 Mbit/s bis zu 50 Mbit/s gewährleistet werden müssen. Auf eine Anbindung jedes Haushaltes mit Glasfaser wird bis dato aus Kostengründen noch verzichtet, doch die eingesetzte Technologie soll auch in Zukunft noch erweiterbar sein.

Im Folgenden sind die einzelnen Teile der jeweiligen Verfahren aufgeführt, die vor allem von Netzbetreibern abgefragt werden und für Sie als Bürger nur wenig aussagekräftig sind. Bei Fragen zum Thema Breitband können Sie sich jedoch gerne an uns wenden bzw. sich über die örtlichen Medien informieren. Wir arbeiten daran, dass jedem Bürger und jedem Haushalt schon bald schnelles Internet zur Verfügung stehen wird.

Für Rückfragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Für Rückfragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Fachbereichsleiter
VG Pförring

Herr Attenni, Stefan 
Tel.: 08403/9292-32
stefan.attenni@vg-pfoerring.de

Beratungsbüro
Breitbandberatung
Bayern GmbH
Tel.: 0151/68193222
Fax: 09181/4061334
walter.huber@breitbandberatung.de
www.breitbandberatung.de

Gigabit-RL 2.0 | BayGibitR | Laufendes Verfahren

Die Gemeinde Oberdolling plant die Inanspruchnahme von Fördermitteln zum Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen. In der aktuellen Planungsphase ist noch nicht bekannt, ob und für welche Teilgebiete das Förderprogramm nach Bayerischer Gigabitrichtlinie (BayGibitR) oder das Bundesprogramm nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) in Anspruch genommen wird.

Die Gemeinde Oberdolling plant die Inanspruchnahme von Fördermitteln zum Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen. In der aktuellen Planungsphase ist noch nicht bekannt, ob und für welche Teilgebiete das Förderprogramm nach Bayerischer Gigabitrichtlinie (BayGibitR) oder das Bundesprogramm nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) in Anspruch genommen wird. Dies wird zu einem späteren Zeitpunkt, abhängig vom Ergebnis der Markterkundung, entschieden.

Die Gemeinde Oberdolling führt ein kombiniertes Markterkundungsverfahren gemäß „Hinweisdokument kombiniertes Markterkundungsverfahren“, veröffentlicht auf dem Portal des Bayerischen Breitbandzentrum https://www.schnelles-internet.bayern.de/kofinanzierung/dokumente.html, durch.

Um den Vorrang des privatwirtschaftlichen Ausbaus von Gigabit-fähigen Breitbandnetzen zu gewährleisten und Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum zu beschränken, führt die Gemeinde Oberdolling in Vorbereitung eines geförderten Netzausbaus gemäß der Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0“ sowie der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern“ eine kombinierte Markterkundung durch.

Die Veröffentlichung des kombinierten Markterkundungsverfahrens (MEV) sowie weitere Unterlagen finden sie nach der Anmeldung im zentralen Online-Portal des Projektträgers: https://portal.gigabit-pt.de

Die nach Gigabit-RL Bund veröffentlichte Adressliste und die veröffentlichte Kartendarstellung gelten auch für die Markterkundung nach BayGibitR. Die Rückmeldung eines Netzbetreibers zu bestehender oder geplanter Versorgung wird die Gemeinde Oberdolling in beide Verfahren (nach Gigabit-RL Bund und BayGibitR) einfließen lassen, eine doppelte Rückmeldung ist nicht notwendig.

BbR | Zweites Verfahren – Laufend

Alle im ersten Verfahren nicht berücksichtigten Versorgungslücken werden im Rahmen des 2. Verfahrens erschlossen und mit einer Breitbandverbindung versorgt. Derzeit findet die Abwicklung des Förderverfahrens statt, an dessen Ende die Auswahl eines Ausbaupartners getroffen wird. Nach Auftragserteilung erfolgt die Umsetzung der Maßnahme innerhalb eines Jahres.

Die Gemeinde Oberdolling führt ein zweites Verfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) durch. Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten an und gewährt hierfür einen staatlichen Zuschuss. Die Gemeinde Oberdolling veröffentlicht nachfolgend den IST-Stand der Breitbandversorgung:

KARTE – IST-STAND – Oberdolling_2_K1_20171019

Für Rückfragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Verwaltung:
Herr Stefan Attenni
Tel.: 08403/9292-32
Mail: stefan.attenni(Bitte entfernen)@vg-pfoerring(Bitte entfernen).de

Beratungsbüro:
Breitbandberatung
Bayern GmbH
Tel.: 0151/68193222
Fax: 09181/4061334
Mail: walter.huber@breitbandberatung.de
www.breitbandberatung.de

Die Gemeinde Oberdolling führt ein zweites Verfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) durch. Diesbezüglich wird das Markterkundungsverfahren ausgerufen. Die Gemeinde Oberdolling hat im Rahmen der Markterkundung zu ermitteln, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt. Soweit sich kein Netzbetreiber dazu erklärt, einen Ausbau eigenwirt-schaftlich vorzunehmen, kann die Gemeinde im Anschluss an die Markterkundung ein Auswahlverfah-ren nach Nr. 5 BbR durchführen.

Die vollständigen Dokumente können Sie nachfolgend herunterladen:

Oberdolling Markterkundung_Bekanntmachung

Karte – Oberdolling_2_K1_20171019

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter
Stefan Attenni, VG Pförring

Ergebnis des Markterkundungsverfahren Gemeinde Oberdolling im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

Die Gemeinde Oberdolling hat vom 12.03.18 bis 23.06.18 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Das Ergebnis der Markterkundung (siehe Anlage) hat die Kommune auf die Gemeinde-Homepage veröffentlicht.

DOWNLOAD – Oberdolling_Markterkundung_Ergebnis

Ergebnis des Markterkundungsverfahren Gemeinde Oberdolling im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

Die Gemeinde Oberdolling hat vom 12.03.18 bis 23.06.18 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Das Ergebnis der Markterkundung (siehe Anlage) hat die Kommune auf die Gemeinde-Homepage veröffentlicht.

DOWNLOADS
Oberdolling_Auswahlverfahren_einstufig_20180727
Oberdolling_2_Anschlusspunkte_20180727
Oberdolling_2_K3_20180727

Vorgesehene Auswahlentscheidung für Netzbetreiber zum Breitbandausbau in der Gemeinde Oberdolling im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR).
Im 2. Auswahlverfahren zum Breitbandausbau hat der Gemeinderat eine vorläufige Auswahlentscheidung getroffen. Die Entscheidung ist im nachfolgenden Dokument zum Download bereitgestellt.

DOWNLOADS
Bekanntmachung Auswahlentscheidung

BbR | Erstes Verfahren – ABGESCHLOSSEN

Das erste Förderverfahren ist bereits abgeschlossen. Der Breitbandausbau in den ausgeschriebenen Gebieten wird durch die Telekom GmbH geleistet. Ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger profitiert von dieser Maßnahme, durch die Verfügbarkeit höherer Bandbreiten. Alle im ersten Verfahren nicht berücksichtigten Versorgungslücken werden im Rahmen des 2. Verfahrens erschlossen.

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind. Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat Oberdolling gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind.

Die Gemeinde Oberdolling bittet daher, bis spätestens 30.09.2014 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:

Eigenwirtschaftlicher Ausbau
Die Gemeinde Oberdolling hat im Rahmen der Markterkundung zu ermitteln, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt. Soweit sich kein Netzbetreiber dazu erklärt, einen Ausbau eigenwirtschaftlich vorzunehmen, kann die Gemeinde im Anschluss an die Markterkundung ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines geförderten Ausbaus durchführen (Nr. 5 BbR).Im Rahmen der Markterkundung bittet die Gemeinde Oberdolling Investoren deshalb, Angaben zu machen, ob und ggf. zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) sie einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen.

Das Gebiet, für das ein Ausbau angekündigt wird, ist kartografisch darzustellen und anhand des technischen Konzepts ist nachzuweisen, welche Bandbreiten im Upload und im Download für alle möglichen Endkunden in dem bezeichneten Gebiet nach einem Ausbau angeboten werden können. Zudem ist ein verbindlicher und detaillierter Projekt- und Zeitplan für den geplanten Netzausbau vorzulegen. Dieser hat Projektmeilensteine für Zeiträume von sechs Monaten zu enthalten und ist der Gemeinde Oberdolling bis spätestens 30.11.2014zu übersenden. Die von Investoren geplanten Vorhaben müssen so angelegt sein, dass die Investitionen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten anlaufen und innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren wesentliche Teile des betreffenden Gebiets erschlossen und einem wesentlichen Teil der Endkunden Anschlüsse ermöglicht werden. Der Abschluss der geplanten Investitionen ist anschließend innerhalb einer angemessenen Frist vorzusehen. Kommt der Investor seinen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach und hat die Gemeinde einmal erfolglos eine Nachfrist gesetzt, kann sie zum Verfahren zur Auswahl des Netzbetreibers (gemäß Nr. 5 BbR) übergehen.

Analyse der Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet
Die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und im Upload in den für eine Erschließung grundsätzlich in Betracht kommenden „weißen NGA-Flecken“ wurde anhand öffentlich zugänglicher Quellen ermittelt. Diese Ist-Versorgung ist in einer Karte dokumentiert und auf der Internetseite der Gemeinde (mit Verlinkung auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet-in-bayern.de) veröffentlicht (www.oberdolling.de).

Die Gemeinde Oberdolling fordert die Netzbetreiber bzw. Infrastrukturinhaber hiermit auf, die dargestellte Ist-Versorgung zu prüfen und sich zu äußern, falls Unvollständigkeiten oder Fehler enthalten sind. In diesem Falle hat der Netzbetreiber bzw. Infrastrukturinhaber kartografisch darzustellen und anhand des technischen Konzepts nachzuweisen, welche Bandbreiten im Upload und im Download für alle Anschlussinhaber in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.

Meldung eigener Infrastruktur an die Bundesnetzagentur und grundsätzliche Bereitschaft zur Bereitstellung der passiven Infrastruktur
Jeder an einem möglichen späteren Auswahlverfahren teilnehmende Netzbetreiber, der über eine eigene passive Infrastruktur im vorläufigen Erschließungsgebiet verfügt, muss mit Angebotsabgabe bestätigen, dass er die Daten zu dieser Infrastruktur der Bundesnetzagentur zur Einstellung in deren Infrastrukturatlas zum Stichtag 1.7. eines jeden Jahres zur Verfügung gestellt hat. In diesem Falle hat sich der Infrastrukturinhaber auch grundsätzlich bereit zu erklären, seine passive Infrastruktur anderen an einem möglichen späteren Auswahlverfahren teilnehmenden Netzbetreibern zur Verfügung zu stellen. Sofern im vorläufigen Erschließungsgebiet nach dem Stichtag 1.7. Infrastruktur erstellt wurde, ist diese der Gemeinde im Rahmen der Markterkundung mitzuteilen.

Die Ergebnisse der Markterkundung werden dokumentiert und auf der Internetseite der Gemeinde (mit Verlinkung auf dem zentralen Onlineportal (www.schnelles-internet-in-bayern.de) veröffentlicht. Der Gemeinde mitgeteilte Infrastrukturdaten werden nicht veröffentlicht, sondern nur Bewerbern im Auswahlverfahren auf Anforderung mitgeteilt.

Gemeinde Oberdolling, den 12.08.2014

gez.
Lohr
1. Bürgermeister

Download Oberdolling-Karte-Ist-Versorgung

Bitte beachten Sie im Zuge des Verfahrens, dass es sich hierbei um eine Interkommunale Zusammenarbeit der drei Mitgliedsgemeinden Mindelstetten, Oberdolling und Pförring der Verwaltungsgemeinschaft Pförring handelt.

Sofern im Erschließungsgebiet Ausbaumaßnahmen durch einen privaten Anbieter geplant sind, der Gemeinde jedoch nicht innerhalb der gesetzten Äußerungsfrist im Rahmen der Markterkundung mitgeteilt werden, können diese für den Fortgang des Verfahrens unberücksichtigt bleiben.

Ein „weißer Fleck“ nach den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfe im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (ABl C 2013 25/1) liegt dann vor, wenn kein NGA-Netz vorhanden ist, d.h. wenn folgende Technologien nicht vorhanden sind: DOCSIS 3.0 oder höher, VDSL2 oder höher, FTTB/H Netze, hochleistungsfähige Funknetze, z.B. LTE. Wenn die mit NGA-Netzen assoziierten Mindestbandbreiten von 30 Mbit/s im Download und 2Mbit/s im Upload nicht erreicht werden, so liegt, ungeachtet von der im Einsatz befindlichen Technologie, ein „weißer NGA Fleck“ vor.

m Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BvR) wird das Ergebnis des Markterkundungsverfahren veröffentlicht.

Die Gemeinde hat vom 27.08.2014 bis 30.09.2014 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Das Ergebnis der Markterkundung wird nachfolgend zum Download angeboten:

DOWNLOAD Ergebnis Markterkundung Oberdolling

Weitere Informationen erhalten Sie auf www.schnelles-internet-in-bayern.de

Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes

Die Gemeinde Oberdolling führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem/mehreren von der Kommune definierten Erschließungsgebiet(en) im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR)“ in der Fassung vom 10. Juli 2014, Az.:75-O1903-001-24929/14 durch.

Die Gemeinde arbeitet gemäß Nr. 6.6 BbR mit nachfolgenden Gemeinden interkommunal zusammen:

Markt Pförring
www.pfoerring.de

Gemeinde Mindelstetten
http://mindelstetten.de/category/breitbandausbau/

Die Unterlagen der Bekanntmachung werden nachfolgend zum Download bereitgestellt.

DOWNLOAD Ausschreibung Auswahlverfahren
DOWNLOAD Oberdolling_K3_20150204
DOWNLOAD 140723_Breitbandausbauvertrag

Bekanntmachung der Gemeinde Oberdolling bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)

Die Gemeinde Oberdolling beabsichtigt mit der Telekom Deutschland GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb der Ausbaumaßnahme im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) zu schließen (vgl. Nr. 5.6 BbR).

Nachfolgend ist der Download für Sie zur Verfügung gestellt:
Bekanntmachung Auswahlentscheidung