Ein Testnachweis kann wie folgt erbracht werden:

  • Glaubhafte dreimal wöchentliche Versicherung durch die das Kind bringende Person, dass das Kind vor Betreuungsbeginn (auch am Vorabend möglich) negativ mit einem Selbsttest auf das Coronavirus getestet wurde.
  • PoC-Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist. PoC-Antigen- Schnelltests werden in den Apotheken oder in den lokalen Testzentren kostenfrei im Rahmen der Bürgertestungen durchgeführt.
  • PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.