Bekanntmachung über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Müllerberg – 3. Änderung“ der Gemeinde Oberdolling gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

Der Gemeinderat Oberdolling hat am 21.09.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Am Müllerberg“ zu ändern und für das Gebiet mit den Grundstücken der Flurnummern 135/45 (TF), 263/2 (TF) der Gemarkung Oberdolling den Bebauungsplan

„Am Müllerberg – 3. Änderung“ (Download)

aufzustellen.

Das Gebiet ist wie folgt umgrenzt:

Im Osten:        Durch eine Teilfläche der Flurnummer 263/2
Im Süden:       Durch die Flurnummer 251
Im Westen:     Durch die Teilfläche der Flurnummer 135/45 (Tollostraße 2)
Im Norden:      Durch eine Teilfläche der Flurnummer 278/17 (Straße)

Es ist beabsichtigt, die Fläche wie im Ausgangsbebauungsplan als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) auszuweisen.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Am Müllerberg – 3. Änderung“.

Mit der Ausarbeitung eines Planentwurfes wurde in der 32. Sitzung des Gemeinderats Oberdolling vom 21.09.2022 das Planungsbüro Kehrer, Lappersdorfer Str. 28, 93059 Regensburg beauftragt. Das Bebauungsplanverfahren wird gem. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Dies ist möglich, da mit der 3. Änderung des Bebauungsplans die Grundzüge der ursprünglichen Planung nicht berührt werden und mit der 3. Änderung nur eine geringfügige Flächenerweiterung erfolgt. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 BauGB und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen. Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Am Müllerberg – 3. Änderung“ wurde am 26.10.2022 öffentlich bekannt gemacht.

Der Planentwurf mit Begründung jeweils in der Fassung vom 21.09.2022 wurde in der 32. Sitzung des Gemeinderats vom 21.09.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gebilligt und das Planungsbüro Kehrer mit der Durchführung des Beteiligungsverfahrens beauftragt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 04.11.2022 bis einschließlich 05.12.2022 durchgeführt. Die Behandlung der Stellungnahmen erfolgte in der 37. Sitzung des Gemeinderats Oberdolling vom 15.02.2023.

Der geänderte Planentwurf mit Begründung jeweils in der Fassung vom 15.02.2023 wurde in der 37. Sitzung des Gemeinderats vom 15.02.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gebilligt und das Planungsbüro Kehrer mit der Durchführung des Beteiligungsverfahrens beauftragt.

Der Entwurf des Bebauungsplans für das Gebiet „Am Müllerberg – 3. Änderung“ und die Begründung in der Fassung vom 15.02.2023 liegen in der Zeit

vom 10.03.2023 bis einschließlich 12.04.2023

während der allgemeinen Dienststunden (Öffnungszeiten) in den Geschäftsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Pförring, Marktplatz 1, III. Stock, Zi.Nr. 3.3 85104 Pförring und in der Gemeindekanzlei Oberdolling, Hauptstraße 1, 85129 Oberdolling für jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Für das o.g. Bauleitplanverfahren sind derzeit folgende Unterlagen vorhanden:

  • Bebauungsplan „Am Müllerberg – 3. Änderung“ in der Fassung vom 15.02.2023
  • Begründung zum Bebauungsplan „Am Müllerberg – 3. Änderung“ in der Fassung vom 15.02.2023
  • Anhang 1: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch auf der Homepage der Gemeinde Oberdolling veröffentlicht.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Oberdolling, den 01.03.2023                                            VG Pförring
Gemeinde Oberdolling

Josef Lohr
1. Bürgermeister

 

Bebauungsplan herunterladen:
BP Am Müllerberg – 3. Änderung_Fassung 15 02 2023